Das eigene geliebte Pferd mit einer weiteren Person teilen? Das fällt den meisten Haltern nicht leicht. Doch eine sogenannte Reitbeteiligung stellt für beide Seiten eine Win-win-Situation dar! Damit es beim Umgang mit dem Pferd nicht zu Unstimmigkeiten kommt, bietet sich ein Vertrag für die Reitbeteiligung an. Darin können beide Parteien die relevantesten Punkte regeln und so künftige Konflikte vermeiden.
Welche Vorteile eine Reitbeteiligung bietet, welche Aspekte in einen solchen Vertrag gehören und wie er aussehen kann, das erfahren Sie in diesem Beitrag. Am Ende können Sie unsere Vorlage kostenlos herunterladen!
Pferde sind ohne jeden Zweifel ganz wundervolle Tiere, die ihren Haltern sehr viel Freude bereiten! Doch der Besitz eines solchen Tieres ist natürlich auch mit Pflichten, Kosten, Zeit und Verantwortung verbunden. Gerade für eine Person allein ist das kaum zuschaffen. An dieser Stelle kommt das Prinzip einer Reitbeteiligung ins Spiel. Damit spart der Eigentümer nicht nur jede Menge Zeit, sondern auch Geld. Gleichzeitig profitiert aber auch die Reitbeteiligung von der Vereinbarung: Sie kann die Vorteile eines Pferdes genießen, ohne selbst eins zu besitzen. Gerade für Reitanfänger oder Pferdefreunde, die überlegen, ein eigenes Tier zu kaufen, bietet sich dieses Modell an.
Die Aufgaben einer Reitbeteiligung können ganz individuell gestaltet werden. In der Regel entlastet der Reiter den Besitzer bei der Pflege, Fütterung und Bewegung des Tieres. Außerdem beteiligt er sich an den Kosten und hilft beim Sauberhalten von Koppel und Box. Im Gegenzug erteilt der Halter ein Nutzungsrecht an seinem Pferd.
Ein Reitbeteiligungsvertrag bringt zahlreiche Vorzüge mit sich. Wir verraten, welche das sind:
Bei Reitbeteiligungsverträgen haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können entweder einen Leih- oder Mietvertrag abschließen. Doch was steckt dahinter?
Leihvertrag | Mietvertrag |
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Handelt es sich um einen Leihvertrag, verlangt der Besitzer kein Entgelt für die Nutzung seines Tieres. Er stellt es einem anderen Reiter „zur Verfügung“. | Entscheiden sich beide Seiten für einen Mietvertrag, bezahlt die Reitbeteiligung ein monatliches Entgelt an den Eigentümer des Pferdes. Darüber hinaus sind auch Vereinbarungen über finanzielle Leistungen möglich, wie die Übernahme der Hufschmiedkosten. |
Eine Kündigungsfrist ist gesetzlich nicht vorgesehen, da der Verleiher (Halter) den Leihgegenstand (in diesem Fall sein Pferd) jederzeit zurückverlangen kann. Um Auseinandersetzungen zu vermeiden, bietet es sich aber trotzdem an, eine Kündigungsregelung aufzustellen. | Der Besitzer muss sicherstellen, dass der Mietgegenstand (sein Pferd) in einem „gebrauchsmäßigen Zustand“ ist. Das bedeutet: Wenn abgesprochen wurde, dass die Reitbeteiligung mit dem Tier ausreiten darf, muss es auch gesund und dazu in der Lage sein. |
In den meisten Fällen kommt die Reitbeteiligung bei einem solchen Vertrag für die Unterhaltung des Pferdes auf. | Der Halter ist für die sachgemäße Pflege sowie Fütterung und das Training seines Tieres verantwortlich. |
Damit beide Parteien ihre Verpflichtungen, Rechte sowie Risiken kennen und diesen nachgehen können, lohnt sich ein schriftlicher Vertrag. So wissen der Tierbesitzer und die Reitbeteiligung, worauf sie sich einlassen. Wir haben die wichtigsten Punkte, die enthalten sein sollten, für Sie zusammengefasst:
Sie möchten die Nutzung Ihres Pferdes vertraglich festhalten? Dann sind Sie bei uns genau richtig. In Zusammenarbeit mit der Kanzlei Madsen, Nolte & Kollegen haben wir von pferd-versichert einen umfangreichen Mustervertrag entworfen. Im Folgenden können Sie die PDF-Datei kostenlos downloaden und natürlich für den privaten Gebrauch verwenden:
Sie haben noch Fragen zum Vertrag oder wünschen eine persönliche Beratung zu unseren Tierversicherungen? Wir sind gern telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp für Sie da und finden eine Lösung für Ihr Anliegen!