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Ponyhaftpflicht

Ponyhaftpflichtversicherung

Abgesichert ohne Risiko

Als Pony gilt ein Pferd, dessen Stockmaß maximal 148 Zentimeter misst – trotz ihrer geringen Größe sind auch Ponys bereit, einigen Schabernack anzustellen. Besonders die kleinen Shetlandponys sind für ihren Dickkopf und die Lust für Streiche bekannt. Aber auch die ruhigen Haflinger können einen Schaden anrichten, wenn sie sich erschrecken und durchgehen. Mit einer Ponyhaftpflichtversicherung sind Sie auf der sicheren Seite!

Doch wann greift eine Haftpflicht für Pferde? Und warum ist sie für jeden Pferdehalter sinnvoll? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren Sie über die Konditionen unserer Policen.

Was ist eine Ponyhaftpflicht?

Mit einer Ponyhaftpflicht sind Sie gegen Schäden versichert, die Ihr Pony verursacht – durch einen Unfall oder aus reinem Übermut. Beschädigungen können schnell entstehen: Das Pony kaut auf einer geliehenen Reitgerte herum, tritt versehentlich jemandem auf den Fuß oder führt sogar einen Verkehrsunfall herbei. Je nachdem, wie groß der Schaden ist, kann die Erstattung schnell Ihre Ersparnisse übersteigen. Bei Unfällen mit Sach- und Personenschaden klettern die Folgekosten manchmal bis in die Millionenhöhe, was in den finanziellen Ruin führen kann.

Gegen dieses Risiko sichern Sie sich mit einer Haftpflicht ab. Sie zahlen regelmäßig einen überschaubaren Beitrag und im Schadensfall übernehmen wir – innerhalb der Vertragsbedingungen – die Kosten.

Warum ist eine Ponyhaftpflicht sinnvoll?

Eine Pferdehaftpflicht ist – wie auch eine Pferde-OP-Versicherung oder eine Pferdekrankenvollversicherung – für jeden Pferdehalter sinnvoll. Zu einer verantwortungsbewussten Haltung gehören bestimmte Versicherungen immer dazu, zum Schutz für Sie und Ihr Pferd. Die Notwendigkeit der Haftpflichtversicherung regelt sogar das Bürgerliche Gesetzbuch (§833 BGB). Demnach haftet ein Pferdebesitzer für die Schäden, die das Pferd anrichtet, ob das Tier eine Schuld trifft oder nicht.

Was für die großen Pferde gilt, trifft auch auf die kleinen Ponys zu. Die Tiere sind nicht nur bei Kindern beliebt, sondern werden auch von Erwachsenen gern gehalten. Kein Wunder, schließlich sind sie sanftmütig und freundlich im Wesen. Aber ihre Willensstärke, Intelligenz und ihr unabhängiges Verhalten verleiten Ponys oftmals dazu, einigen Unfug anzustellen. Durch eine Ponyhaftpflicht sind Sie gegen eventuelle Erstattungskosten gut abgesichert.

In welchen Fällen greift eine Ponyhaftpflicht?

Ob im Stall, in der Reithalle oder unterwegs auf einem Ausritt – zu einem Schaden kann es schnell kommen. Verspürt Ihr Pony beispielsweise nachts einen plötzlichen Bewegungsdrang, tritt aus und trifft mit den Hufen die Selbsttränke, kann sich der Schaden auf knapp tausend Euro belaufen. Eine neue Tränke muss gekauft und durch einen Fachmann installiert werden.

In der Reithalle kann es zu einem Sturz mit weiteren Folgen kommen, etwa durch eine unsichere Reiterin oder ein Erschrecken des Ponys. Fällt die Reiterin vom Pferd, rennt es möglicherweise panisch durch die Halle, tritt gegen die Bande und schlägt dabei einige Bretter heraus. Den Schaden an der Reithalle erstattet die Ponyhaftpflicht.

Kommen andere Pferde durch das Pony zu Schaden, springt die Haftpflicht ebenfalls ein. Während des Weidegangs tritt das versicherte Pony einem anderen Pferd gegen das hintere Bein. Ein Beinbruch ist die Folge. Der Tierarzt wird verständigt, das getretene Pferd muss behandelt und im schlimmsten Fall sogar noch vor Ort eingeschläfert werden. Auch hier ist es gut, wenn Sie eine Ponyhaftpflicht abgeschlossen haben.

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Was ist in der Ponyhaftpflicht versichert?

Versicherte Schäden

In der Ponyhaftpflicht sind, wie in der Pferdehaftpflicht, die gesetzliche Haftpflicht des berechtigten Reiters sowie von Reitbeteiligungen versichert. Die Versicherung deckt dabei alle Schäden ab, die im Stall, in der Reithalle oder draußen passieren:

  • Schäden an gemieteten Immobilien wie Stallungen, Reithallen, Boxen, Weiden, Zäunen, Paddocks, Führ- und Longieranlagen, Laufbahnen und Pferdesolarien
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern
  • Schäden an gemieteten oder geliehenen Reitutensilien wie Sattel, Helm, Gerte und Trense

Grundsätzlich gilt dabei, dass in der Ponyhaftpflicht alle vom Pony verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Deckungssumme versichert sind.

Schäden mit Selbstbeteiligung

Unsere Ponyhaftpflichtversicherung beinhaltet keine generelle Selbstbeteiligung. Bei den folgenden drei Schäden wird jedoch eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 250 Euro vereinbart:

  • bei Schäden aus der Teilnahme an Rennen
  • bei Schäden aus privaten Kutschfahrten
  • bei Schäden aus der Reitlehrertätigkeit

Reitbeteiligung

Von großem Vorteil ist, dass wir auch Ihre Reitbeteiligung mitversichern. Reitet die Reitbeteiligung mit dem Pony über ein frischbestelltes Feld, verursacht sie womöglich einen Flurschaden. Das heißt, die Pflanzen sind zerstört und Sie müssen für den Ernteausfall zahlen – hier springt die Haftpflicht ein!

Schäden, die Ihre Reitbeteiligung eventuell durch Ihr Pony erleidet, sind ebenfalls in der Ponyhaftpflicht inkludiert. Dabei handelt es sich um einen sogenannten Eigenschaden, den nicht jede Pferdeversicherung abdeckt. Die von uns angebotene Police greift jedoch auch, wenn die Reitbeteiligung zum Beispiel während eines Ausritts vom Pferd fällt und sich verletzt. Macht die Reitbeteiligung dann Ansprüche gegen den Ponybesitzer geltend, um den Transport durch den Rettungsdienst oder die Krankenhauskosten zu bezahlen, übernimmt die Haftpflicht die Kosten.

Dafür muss die Reitbeteiligung nicht namentlich in der Haftpflicht genannt werden. Auch einen Haftungsausschluss müssen Sie vorher nicht vereinbaren.

Tätigkeit als Reitlehrer

Ein Highlight unserer Ponyhaftpflicht ist, dass die gelegentliche Tätigkeit als Reitlehrer mitversichert ist – das ermöglicht nicht jede Pferdehaftpflicht! Wichtig ist dieser Aspekt besonders in diesem Szenario: Wenn Sie als Ponyhalter Ihrer Reitbeteiligung Reitstunden geben oder sich einfach vergewissern wollen, ob Reitbeteiligung und Pony miteinander zurechtkommen, gelten Sie haftungstechnisch als Reitlehrer. Fällt die Reitbeteiligung während der Übungsstunde vom Pferd, weil Sie das Kommando zum Angaloppieren geben, schützt Sie nur die Ponyhaftpflicht vor den daraus entstehenden Ansprüchen.

Wer ist in der Ponyhaftpflicht versichert?

In der Haftpflicht für Ihr Pony sind alle Reiter und Reitbeteiligungen ohne namentliche Nennungen versichert. Darüber hinaus schließt die Versicherung Fohlen des versicherten Tieres bis zum Alter von zwölf Monaten ein. Alternativ bietet sich unsere Fohlenhaftpflicht an.

Konditionen der Ponyhaftpflicht im Detail

Deckungssumme

Schließen Sie eine Ponyhaftpflicht bei uns ab, können Sie zwischen verschiedenen Tarifen mit unterschiedlich hohen Deckungssummen wählen:

  • 10 Millionen Euro
  • 20 Millionen Euro
  • 50 Millionen Euro

Entscheiden Sie sich für die Deckungssumme nach Ihrem Bedarf. Überlegen Sie sich dazu, welche Schäden das Pony anrichten kann. Ausschlaggebend dafür ist unter anderem die Frage, wie viele Kinder das Pony reiten. Die Unterbringung spielt ebenfalls eine Rolle: Ist das Pony direkt an einer Bundesstraße untergebracht oder in einem Reitstall ohne große Straßen in der Nähe?

Sind Sie sich bei der Auswahl unschlüssig, helfen wir Ihnen gern beratend weiter!

Ausschlüsse

In unserer Ponyhaftpflichtversicherung gibt es keine Ausschlüsse vom klassischen Versicherungsumfang. Nicht versicherbar sind jedoch Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung. Auch vorsätzliche Schäden an Dritten sind nicht Bestandteil der Versicherung.

Vertragslaufzeit

Bei der Vertragslaufzeit können Sie sich zwischen einer Dauer von einem Jahr oder von fünf Jahren entscheiden. Haben Sie dabei keine Angst vor langen Laufzeiten: Unser Fünfjahresvertrag ist günstiger und sollte das Pony versterben oder verkauft werden, endet der Vertrag, sobald Ihre schriftliche Mitteilung bei uns eingeht.

Nach einem Schadensfall, einer Beitragserhöhung oder dem Ablauf von drei Jahren können Sie den Vertrag der Ponyhaftpflicht ebenfalls kündigen.

Versicherer

Pferd-versichert.de ist Ihr persönlicher Vermittler für die Haftpflicht. Als Versicherer wirkt die Gothaer Versicherung – ein finanzstarker Partner mit langjähriger Erfahrung. Wir bieten Ihnen ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und einen freundlichen Service, an den Sie sich jederzeit mit Ihren Fragen wenden können.

Bei Interesse an unserer Ponyhaftpflicht können Sie die Versicherung gleich online abschließen oder zunächst unverbindlich die Unterlagen anfordern. Gern beraten wir Sie auch telefonisch zu unseren Tierversicherungen!

FAQ Ponyhaftpflichtversicherung

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) haften Pferdehalter für alle Schäden, die während einer Reitstunde, eines Ausritts oder mit einer Reitbeteiligung entstehen. Eine entsprechende Police greift bei der Gefährdungshaftung und schützt Sie vor dem finanziellen Ruin, wenn ein Schaden eintritt.

Um bereits von Beginn an den vollen Versicherungsschutz zu genießen, sollte der Abschluss des Vertrages unmittelbar vor dem Kauf stattfinden. Somit ist bereits der Transport in den neuen Stall abgesichert.

Besitzen Sie bereits eine Ponyhaftpflichtversicherung, sind Fohlen der bei uns versicherten Mutterstute dabei kostenfrei mitversichert. In diesem Fall benötigen die jungen Pferde erst ab einem Lebensalter von 12 Monaten eine eigene Versicherung. Alternativ bieten wir Ihnen auch eine spezielle Fohlenhaftpflicht an.

Formell ist zu beachten, dass der Vertrag der Ponyhaftpflichtversicherung erst dann wirksam greift, wenn der Antrag von uns angenommen wurde. Schließen Sie Ihre Police online über pferd-versichert.de ab, ist das bereits am gleichen Tag möglich. Zusätzlich müssen alle Pferde, die sich in Ihrer Haltung befinden, mit der Ponyhaftpflichtversicherung versichert werden. Dazu bedarf es jedoch keiner namentlichen Nennung. Mit diesem Punkt garantieren wir Ihnen schlanke und preisgünstige Versicherungstarife.

Die Ponyhaftpflichtversicherung übernimmt alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch versicherte und mitversicherte Ponies entstehen. Inbegriffen sind dabei Schäden an gemieteten oder geliehenen Stallungen, Anhängern sowie Reitutensilien. Die Ponyhaftpflichtversicherung greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden in der vollumfänglichen Höhe einer frei wählbaren Deckungssumme zwischen 10, 20 oder 50 Millionen Euro.

Für die Höhe der Zahlungen für entstehende Schäden ist der vereinbarte Tarif entscheidend. Die frei wählbaren Deckungssummen bleiben dabei gleich, Unterscheidungen gibt es bei den zusätzlichen Schäden:

 

Standard-Tarif

Premium-Tarif

Schäden an Stallungen und Weiden

25.000 Euro

Bis zur vereinbarten Deckungssumme

Schäden an Pferdeanhängern

2.500 Euro

Bis zur vereinbarten Deckungssumme

Schäden an Reitutensilien

500 Euro

Bis zur vereinbarten Deckungssumme

Selbstbeteiligung ausschließlich für Schäden aus der gelegentlichen Reitlehrertätigkeit, Kutschfahrten und der Teilnahme an Rennen

Keine

Keine

Die Ponyhaftpflichtversicherung greift außerdem, wenn Sie gebisslos reiten oder das versicherte Pferd in einer offenen und Laufstallhaltung beherbergen. Das Reiten ohne Sattel ist ebenfalls versichert. Sollte es in Ihrem Stall zu einem ungewollten Deckungsakt kommen oder Unfälle bei Kutschfahrten geschehen, sind dies ebenfalls versicherte Fälle.

Bestehen seitens Dritter berechtigte Schadensansprüche, springt die Ponyhaftpflichtversicherung dabei ein. Gleichzeitig wehrt sie als passive Rechtsschutzversicherung auch unberechtigte Ansprüche ab.

Die Ponyhaftpflicht deckt ebenfalls Schäden an gemieteten oder geliehenen Pferdeanhängern ab. Der Versicherungsschutz reicht dabei im Standard-Tarif bis 2.500 Euro oder im Premium-Tarif bis zur vereinbarten Deckungsgrenze. Auf dem Weg zum Turnier oder in einen neuen Stall sind Sie damit hervorragend abgesichert.

Bei Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Reitutensilien ist des Versicherungsschutz im Standard-Tarif auf 500 Euro begrenzt und im Premium-Tarif bis zur vereinbarte Deckungssumme gegeben. Sie liegt also bei 10, 20 oder 50 Millionen Euro, wodurch Schadensersatzansprüche an den beweglichen Reitutensilien wie Sattel, Longe oder auch einer Pferdewaage mehr als abgedeckt sind.

Eine Ponyhaftpflichtversicherung ersetzt keine spezielle Therapiepferdehaftpflicht. In den Konditionen ist aber eine gelegentliche berufliche Nutzung des Pferdes als Therapie- oder Besuchspferd inbegriffen. Diese gilt für eine selbstständige nebenberufliche Tätigkeit, die Sie als Angestellte/r wahrnehmen. Voraussetzung ist dabei, dass der Gesamtjahresumsatz nicht mehr als 12.000 Euro beträgt.

Zum einen entscheidet die Anzahl der versicherten Ponies, zum anderen aber auch der Einsatzzweck der Tiere, welche Deckungssumme wirklich empfehlenswert ist. Angeboten werden die Deckungssummen 10, 20 oder 50 Millionen Euro.

Allerdings sollten Sie dabei immer bedenken, dass beispielsweise ein Sturz der Reitbeteiligung vom Pferd langwierige oder gar dauerhafte medizinische Folgen haben kann. Die Kosten für die ärztliche Versorgung, Therapien und im schlimmsten Fall lebenslange Rentenzahlungen können sich schnell ins Unermessliche steigern. Eine hoch angesetzte Deckungssumme sorgt dafür, dass Sie finanziell abgesichert sind.

Die monatlichen Beiträge zur Ponyhaftpflichtversicherung können im Rahmen der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben werden. Damit können sowohl Hundehalter als auch Pferdehalter die Beiträge zur Haftpflichtversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen.

Ganz gleich, ob Sie eine einjährige oder mehrjährige Ponyhaftpflichtversicherung abschließen, im Todesfall erlischt die Police zu dem Datum, an dem der Versicherer darüber in Kenntnis gesetzt wird. Sie als Versicherungsnehmer lassen uns dafür einen Nachweis zukommen. Anschließend fallen keine weiteren Versicherungsbeiträge mehr an.

Die Aufhebung des Vertrages nach Tod oder Verkauf des Pferdes erfolgt unabhängig von dessen Laufzeit, da diese Ereignisse als Risikofortfall zu bewerten sind und kein Vertrag länger dauern kann, als ein Risiko existiert!

Die Ponyhaftpflichtversicherung beinhaltet ebenfalls die Absicherung bei Schäden durch einen Fremdreiter beziehungsweise bei einer Reitbeteiligung. Versichert sind dabei nicht nur die Schäden, welche die Reitbeteiligung mit dem versicherten Pferd einem Dritten zufügt, sondern auch solche, welche die Reitbeteiligung erleidet. Regressansprüche von Krankenkassen sind ebenso inbegriffen. Das bedeutet: Kommt eine Reitbeteiligung ins Krankenhaus und muss dort behandelt werden, so stellen die Krankenkassen die Behandlungskosten dem Pferdehalter in Rechnung.

Hierfür müssen die zusätzlichen Reiter im Versicherungsvertrag nicht namentlich aufgeführt werden. Außerdem umgehen Sie dadurch die zusätzliche Vereinbarung eines Haftungsausschlusses des Fremdreiterseiten.

Ja, der Versicherungsschutz gilt auch bei Turnieren – und zwar unabhängig davon, wer das Pony auf dem Turnier vorstellt. Ebenso ist in unserer Ponyhaftpflicht auch die gelegentliche Reitlehrertätigkeit versichert. Damit kann der Pferdhalter auch mal eine Reitbeteiligung gegen Entgelt unterrichten, wenn diese das Pony dann auf dem Turnier vorstellen möchte.

Die Ponyhaftpflichtversicherung schützt Pferd und Halter in ganz Deutschland. Auch in der Europäischen Union (EU) gilt der Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. Im übrigen Ausland, also weltweit außerhalb der EU, ist das Pferd für maximal fünf Jahre versichert.

Wie viel eine Ponyhaftpflichtversicherung kostet, hängt von verschiedenen Kriterien ab. Zum einen spielt es eine Rolle, wie viele Tiere Sie versichern lassen möchten, zum anderen entscheiden auch die gewünschte Deckungssumme und die Vertragslaufzeit über den zu zahlenden Beitrag. Bei einer Erweiterung der versicherten Schäden können Sie natürlich ebenfalls mit einer Erhöhung rechnen.

Für verantwortungsbewusste Pferdehalter erweist sich eine Ponyhaftpflicht in jedem Fall als sinnvoll. Schließlich kommt die Versicherung für alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die Ihr Tier anrichtet. Auch wenn Ponys nicht die größten sind, können sie doch erheblichen Unfug anstellen. Vor allem bei Vorfällen mit Personen oder Sachgegenständen erreichen die Erstattungskosten nicht selten einen Betrag in Millionenhöhe. Dann sind Sie mit einer Ponyhaftpflichtversicherung auf der sicheren Seite!

Um im Schadensfall gut abgesichert zu sein, empfiehlt sich eine Deckungssumme in Millionenhöhe. Bei den meisten Anbietern können Sie zwischen verschiedenen Tarifen wählen! Überlegen Sie vorab, welcher zu Ihrem persönlichen Bedarf passt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, entscheidet sich für die höchstmögliche Deckungssumme – so müssen Sie sich im Ernstfall keine Sorgen um Ihre finanzielle Situation machen.

Der Abschluss einer solchen Versicherung ist zwar nicht verpflichtend, aber für verantwortungsbewusste Ponybesitzer definitiv ein Muss! Damit schützen Sie sich bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden vor hohen Erstattungskosten. Wer sich gegen eine Ponyhaftpflicht entscheidet, haftet im Falle eines Schadens mit seinem derzeitigen und zukünftigen Privatvermögen.

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