Wie heißt es so schön: Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde! Es gibt wohl keinen Pferdehalter, der dieser Aussage nicht zustimmen würde. Die stattlichen und temperamentvollen Tiere sind einfach großartig. Bei einem ausgiebigen Ausritt über Felder und Wiesen werden die Sorgen des Alltags ganz klein und Sie immer gelassener. In diesen Momenten gibt es nur Ihren tierischen Freund und Sie – ein Dreamteam, das allen Widrigkeiten trotzt.
Doch nur ein kurzer Augenblick der Unaufmerksamkeit genügt und es passiert: Ihr Pferd richteteinen Schaden an, für den Sie mit Ihrem Privatvermögen haften. Sichern Sie sich noch heute gegen hohe Geldforderungen ab! In diesem Beitrag stellen wir Ihnen unsere Reiterhaftpflicht im Detail vor.
Die Haftpflichtversicherung für Reiter und Reitbeteiligungen schützt Sie bei Schäden, die einem Dritten zugefügt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie gut aufgepasst haben oder nicht: Als Pferdehalter sind Sie für alle Schäden Ihres Tieres verantwortlich und müssen die Kosten in unbegrenzter Höhe tragen – auch wenn Sie oder Ihr Pferd keine Schuld trifft. Die gesetzliche Grundlage hierfür liefert im BGB § 833: Laut Gefährdungshaftung müssen Sie für den durch Ihr Tier verursachten Schaden aufkommen.
Der Abschluss einer Reiterhaftpflicht ist zwar kein Muss, sie sollte allerdings als Pflichtversicherung betrachtet werden. Schließlich deckt sie Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe ab.
Da unsere Reiterhaftpflicht auch Reitbeteiligungen absichert, möchten wir kurz erklären, was das überhaupt ist: Kümmern sich ein Pferdebesitzer und eine andere Person – die dafür eine Gebühr zahlt – um ein Tier, ist von einer Reitbeteiligung die Rede. Diese verbringt Zeit mit dem Pferd, reitet, pflegt und putzt es.
Für wen der Versicherungsschutz gilt, ist von Ihrem gewählten Tarif abhängig:
Unsere Empfehlung: 5 Jahre, da dies den günstigsten Beitrag ausmacht. Im Todesfall oder bei Verkauf des Pferdes können Sie Ihre Reiterhaftpflicht natürlich vorzeitig kündigen.
Gut zu wissen: Als Versicherer tritt die Gothaer Versicherung auf.
Beitragsrechner wird geladen ...
Der Versicherungsschutz der Privathaftpflicht für Reiter und Reitbeteiligungen umfasst auch die Schäden durch deliktunfähige Kinder, also Kinder unter 7 Jahren. Hierzu muss allerdings der Familienschutz beantragt werden.
Ebenso eingeschlossen ist die Forderungsausfalldeckung. Werden Sie durch einen Dritten geschädigt, der die Ihnen entstandenen Kosten des Schadens nicht zahlen kann, springt nach Erwirken eines Titels Ihre Privathaftpflicht für den Schaden ein.
Was | Wie |
---|---|
Deliktunfähigkeit von Kindern | Bis 50.000 € |
Hüten fremder Hunde | Ja |
Reiten fremder Pferde | Ja |
Gefälligkeitsschäden, z. B. beim Umzug | Ja (bis 20 Mio €) |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte Europa | Zeitlich unbegrenzt |
Vorübergehende Auslandsaufenthalte weltweit | 5 Jahre |
Mietsachschäden in Hotels und Ferienwohnungen an unbeweglichen Sachen | Ja (bis 20 Mio €) |
Mietsachschäden in Hotels und Ferienwohnungen an beweglichen Sachen | 50.000 € |
Forderungsausfalldeckung | Ab Schadenhöhe 1.000 € |
Geliehene Sachen | 50.000 € |
Fremde private Schlüssel | 50.000 € |
Fremde berufliche Schlüssel | 50.000 € |
Internetnutzung | Ja (bis 20 Mio €) |
Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen | Ja (bis 20 Mio €) |
Ehrenamtliche Tätigkeit | Ja (bis 20 Mio €) |
Tagesmutter, Babysitter | Ja (bis 20 Mio €) |
Selbständige nebenberufliche Tätigkeit bis zu einem Gesamtjahresumsatz von: | 12.000 € |
Anfeindungen, Schikanen, Belästigung, Diskriminierung | Ja (bis 20 Mio €) |
Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von: | 100.000 € |
Heizöltank | Ja |
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann lassen Sie sich unverbindlich von uns beraten. Wenn Sie möchten, können Sie unsere Haftpflichtversicherung fürs Reiten auch gleich online abschließen.
Sie möchten wissen, wie viel unsere Reiterhaftpflicht kostet? In unserem praktischen Beitragsrechner können Sie Ihre Konditionen flexibel und individuell zusammenstellen. Entscheiden Sie sich für einen Versicherungstarif sowie eine Vertragslaufzeit und bestimmen Sie, in welchem Intervall Sie den Beitrag zahlen möchten. Probieren Sie es gleich aus!
Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Unterlagen für den Vertragsabschlussbequem nach Hause. So können Sie alles in Ruhe noch einmal durchlesen. Wer seine Reiterhaftpflicht sofort online abschließen möchte, kann dies ebenfalls tun.
Tipp: Wenn Sie eine Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadensfall wählen, können Sie Ihren Beitrag deutlich reduzieren. Das bedeutet: Schäden bis zu 150 Euro zahlen Sie selbst – dafür müssen Sie einen geringeren Monats-/Jahresbeitrag entrichten. Selbstverständlich können Sie Ihre Reiterhaftpflicht auch ohne Selbstbeteiligung abschließen!
In der nachfolgenden Tabelle finden Sie ein Kostenbeispiel:
Tarif | Familie mit Kind |
Selbstbeteiligung von 150 Euro je Schadensfall | nein |
Vertragslaufzeit | 5 Jahre (5 % Rabatt) |
Zahlweise | jährlich |
Versicherungsbeitrag im Jahr | 136, 51 Euro |
Als Pferdebesitzer können Sie entweder nur sich selbst oder zusätzlich die ganze Familie mit versichern lassen – wie es für Ihre persönliche Situation am besten passt. Ihr Vorteil bei uns: Nach einem entstandenen Schaden können Sie sich entspannt zurücklehnen. Wir sind Ihr Ansprechpartner und kümmern uns um Ihr Anliegen. Nachdem Sie uns den Vorfall gemeldet haben, werden wir aktiv! Wir von pferd-versichert übernehmen die Abwicklung des Schadens bis hin zur Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme. Zudem prüfen wir, ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind.
Sie haben noch Fragen zur Reiterhaftpflicht oder einer anderen Pferdeversicherung? Dann melden Sie sich telefonisch oder per E-Mail bei uns. Wir helfen Ihnen gern weiter!
Wenn Sie einen Versicherungsschutz bei uns beantragen, ist nach Erhalt der Rechnung der Beitrag fällig. Sobald Sie diesen begleichen, ist Ihre Reiterhaftpflicht aktiv. Haben Sie sich für das Lastschriftverfahren entschieden, besteht der Versicherungsschutz sofort – auch wenn die Abbuchung erst später erfolgt.
Ihr Versicherungsschutz gilt in Europa für zeitlich unbegrenzte Auslandsaufenthalte. Bei außereuropäischen Reisen besteht die Versicherung bis zu 5 Jahren.
Als Pferdehalter können Sie Ihre Haftpflichtversicherung fürs Reiten in die Steuererklärung mit aufnehmen. Diese wird wie Ihre private Haftpflicht als Sonderausgabe behandelt.
Reitbeteiligungen kümmern sich regelmäßig um ein Pferd – und das gegen Bezahlung. Somit gelten sie als Mithalter und haften im Schadensfall genauso wie der Besitzer. Aus diesem Grund empfiehlt sich für Pferdeeigentümer eine Privathaftpflichtversicherung für Reiter, die auch Reitbeteiligungen einschließt. Da diese nur für Schäden Dritter aufkommt, ist zusätzlich eine private Unfallversicherung sinnvoll.
Fremdreiter sind Personen, die ein Pferd nur gelegentlich reiten – entweder umsonst oder gegen Entgelt. Dadurch steigt natürlich das Risiko eines Schadens, da Pferd und Reiter sich oft nicht sehr gut kennen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich für den Eigentümer des Tieres, das sogenannte Fremdreiterrisiko in die Reiterhaftpflicht mit einzuschließen. Damit sind alle Schäden an einem Dritten, die das Pferd verursacht, abgedeckt – ungeachtet dessen, wer es geritten oder darauf aufgepasst hat.