Werden nicht zugelassene, aber zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb eines Betriebsgrundstücks oder mit behördlicher Ausnahmeregelung auf öffentlichen Wegen und Plätzen verwendet, haftet der Besitzer dieser Fahrzeuge für entstehende Schäden.
Die Haftpflichtversicherung für zulassungs- und versicherungspflichtigte Kraftfahrzeuge schützt Sie vor Ansprüchen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Weitere mögliche Deckungssumme: