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Haftpflichtversicherung für zulassungs- und/oder versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge

Werden nicht zugelassene, aber zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge auf beschränkt öffentlichen Verkehrsflächen innerhalb eines Betriebsgrundstücks oder mit behördlicher Ausnahmeregelung auf öffentlichen Wegen und Plätzen verwendet, haftet der Besitzer dieser Fahrzeuge für entstehende Schäden.

Die Haftpflichtversicherung für zulassungs- und versicherungspflichtigte Kraftfahrzeuge schützt Sie vor Ansprüchen aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Reiterhofkonzept

Haftpflichtversicherung für zulassungs- und/oder versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge

  • gewerbliche Nutzung von Kutschen und Planwagen
     
  • Übernahme von berechtigten Forderungen bis zur Versicherungssumme
     
  • Abwehr unberechtigter Ansprüche

Deckungssummen der Reitlehrerhaftpflichtversicherung

  • je Versicherungsfall
  • 5.000.000 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden

Weitere mögliche Deckungssumme:

  • 10.000.000 EUR pauschal je Versicherungsfall
  • Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache der vereinbarten Deckungssummen.

Das Reiterhofkonzept von pferd-versichert.de

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