Bieten Sie Kutsch- und Kremserfahrten gegen Entgelt an, schützt die Kutschenhaftpflichtversicherung vor Schäden, die bei diesen Kutschfahrten entstehen können.
Hierbei sind sowohl Schäden an Personen als auch an Gegenständen mitversichert. Kommt z. B. die besetzte Kutsche mit einem Wagenrad ungünstig an den Bordstein, bricht die Achse der Kutsche und fällt dann um, haftet der Besitzer der Kutsche für sämtliche Behandlungskosten für die Verletzungen der Fahrgäste sowie auch für die Schäden, die durch das Umfallen der Kutsche z. B. an abgestellten Fahrzeugen entstehen.
Die Beitragshöhe der Kutschenhaftpflicht richtet sich nach der Anzahl der vorhandenen Sitzplätze. Bei mehreren Kutschen müssen lediglich weitere Sitzplätze vereinbart werden.
Weitere mögliche Deckungssumme: