Die Schulpferdehaftpflicht schützt vor Schadensersatzansprüchen, die das Schulpferd beispielsweise einem Reitschüler zufügt.
Die Schulpferdehaftpflicht ist die Versicherung für Reitpferde, die einem Dritten gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden. Hierbei können die Pferde im klassischen Schulbetrieb eingesetzt werden, aber auch zum Volitigieren oder zur Reittherapie.
Wenn die Pferde für Ausritte verliehen werden, so fällt das ebenfalls unter den Versicherungsschutz.
Die private Nutzung durch den Halter und jegliche Fremdreiter sind in der Schulpferdehaftpflicht auch enthalten, sodass eine private Pferdehalterhaftpflichtversicherung nicht zusätzlich benötigt wird.
Weitere mögliche Deckungssumme: