Nicht jeder Pferdehalter hat die Möglichkeit, sein Tier auf artgerechte Weise bei sich zu Hause unterzubringen. Oft sind es die örtlichen Gegebenheiten, die sich mit einem oder mehreren Pferden nicht vereinbaren lassen, manchmal spielt der finanzielle Aspekt eine Rolle. Aus diesem Grund stellen Pferdebesitzer ihr Tier oft gegen Bezahlung bei einem Landwirt, Reitverein oder gewerblichenReitstall unter.
Da Ihr Betrieb – laut BGB – ab dem Beginn der Pension als Tierhüter zählt, sollten Sie sich gegen Haftpflichtansprüche absichern. Mit einer Hütehaftpflicht für Pensionspferde sind Sie definitiv auf der sicheren Seite. Was das ist, wer eine solche Police unbedingt abschließen sollte und welche Schäden abgedeckt sind, das erfahren Sie in diesem Beitrag.
Bei dem Begriff Pensionspferde denken viele Menschen zuerst an ältere Pferde, die im öffentlichen Dienst beispielsweise als Polizeipferde im Einsatz waren und nun ihren wohlverdienten Ruhestand genießen dürfen. Doch mit dieser Vermutung liegen sie falsch. Hierbei handelt es sich um Tiere, die in einem fremden Reitstalluntergebracht sind. Nicht selten kümmert sich der Reitstallbesitzer, der in diesem Fall zum Tierhüter wird, um die Pflege und Fütterung der Pferde.
Pensionspferdehaftpflicht, Hütehaftpflicht, Hüteversicherung, Obhutsversicherung – das Produkt ist unter vielen Namen bekannt, doch es meint immer dasselbe: Es deckt das sogenannte Hüterisikofremder Pferde ab, die ein Zucht- oder Pensionsbetrieb bzw. ein Reitstall in Obhut nimmt.
Eine Pensionspferdehaftpflicht ist für jeden sinnvoll, der Pensionspferde – also fremde Pferde – in Obhut nimmt. Ganz gleich, ob Zuchtbetriebe, die neben ihren eigenen Fohlen auch andere Jungtiere auf ihrer Weide beherbergen, Stallbetreiber, die privat Pferde einstellen oder Pensionsbetriebe, die ausschließlich fremde Pferde aufnehmen und versorgen – allesamt benötigen eine Hütehaftpflicht. Warum? Da die Pferdepension im Sinne des BGB als Tierhüter gilt, kann das Haftungsrisiko, das normalerweise nur beim Halter liegt, unter gewissen Voraussetzungen auf den Reitstallbesitzer übergehen.
Haftungsgrundlage
Derjenige, der die Pferde beherbergt, haftet für alle Schäden, die sich während der Inobhutnahme ereignen und an denen er schuldhaft beteiligt ist. Auf den Punkt gebracht: Brechen die Pensionspferde durch das Verschulden des Pensionsbetreibers aus und richten einen Schaden an, ist er dafür verantwortlich.
Als Tierhüter haften Sie aus einem vermuteten Verschulden – sprich: Sie können einen Entlastungsbeweis führen, der belegt, dass Sie das bei Ihnen eingestellte Pferd ordnungsgemäß untergebracht und beaufsichtigt haben. Wer mit dem Entlastungsbeweis – der mit strengen Auflagen verknüpft ist – nicht erfolgreich ist, muss gemeinsam mit dem Tierhalter für den entstandenen Schaden aufkommen. Und das wird in der Regel sehr teuer! Aus diesem Grund raten wir Ihnen, eine Hütehaftpflicht für Pensionspferde abzuschließen.
Versichert sind Sie als Tierhüter, auf dessen Namen die Pensionspferdehaftpflicht läuft.
Unsere Hütehaftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die ein Pensionspferd anrichten kann. Dazu gehören Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Ebenfalls abgedeckt sind:
Letzteres ist vor allem dann relevant, wenn Sie auch die Fütterung und Pflege der Tiere übernehmen.
Um zu verdeutlichen, wie wichtig der Abschluss einer Pensionspferdehaftlicht ist, folgen einige Beispiele:
Bei uns können Sie zwischen verschiedenen Deckungssummen wählen – und die Versicherung so optimal an Ihre Bedürfnisse anpassen.
Weitere Deckungssumme:
Tipp zur Refinanzierung: Lagern Sie einen Teil der Kosten für die Hütehaftpflichtversicherung auf die monatliche Stallmiete um. Wieso Sie das tun sollten? Die Pferdehalter profitieren in hohem Maße davon, wenn Sie als Stallbetreiber alle Schäden am Pensionspferd absichern. Schließlich kann ein Schaden im Handumdrehen mehrere Tausend Euro umfassen.
Nachdem eine Person oder fremdes Eigentum durch Ihr Pensionspferd zu Schaden gekommen ist, melden Sie sich unverzüglich bei pferd-versichert. Wir kümmern uns um alles Weitere!
Zunächst prüfen wir, ob die Ersatzansprüche überhaupt berechtigt sind. Sind sie es nicht, wehren wir alle Forderungen ab. Sämtliche Kosten, die in der Zeit bis zu einem eventuellen Rechtsstreit entstehen, übernimmt Ihre Hütehaftpflicht. Bestehen die Schadensersatzansprüche zu Recht, kommt die Versicherungsgesellschaft in dem vorab vereinbarten Rahmen dafür auf.
Gut zu wissen: Eine Pensionspferdehaftpflichtversicherung fungiert an dieser Stelle als indirekter Rechtsschutz.
Wir sind Ihr Ansprechpartner, wenn es darum geht, betriebliche Risiken abzudecken! Neben der Pensionspferdehaftpflicht erwartet Sie ein großes Spektrum an weiteren Policen, die Sie vor hohen Schadensersatzansprüchen schützen. Ob Reitlehrerhaftpflichtversicherung, Reiterhofversicherung oder Therapiepferdehaftpflicht – bei uns sind Sie in den besten Händen.
Sie haben noch Fragen zu unserer Hütehaftpflicht für Pensionspferde oder möchten uns einen Schaden melden? Sie erreichen uns telefonisch, per E-Mail und über unser Kontaktformular. Unser Team ist gern für Sie da und berät Sie umfassend.
Wenn ein Zucht- oder Pensionsbetrieb bzw. Reitstall fremde Pferde in Obhut nimmt, gilt er laut BGB als Tierhüter und unterliegt einem Haftungsrisiko. Um sich vor hohen Erstattungskosten zu schützen, lohnt sich der Abschluss einer Hütehaftpflicht, die sowohl für Personen- als auch Sach- und Vermögensschäden aufkommt. Bei den meisten Anbietern sind auch Flurschäden und Schäden am Pensionspferd abgesichert.