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Notwendigkeit einer Schulpferdehaftpflicht

Die Begeisterung für den Umgang mit Pferden und in der Folge auch für den Reitsport ist so alt, wie die Domestizierung dieser wunderschönen Geschöpfe. Trotzdem gilt, dass noch kein Reiter vom Himmel gefallen ist, aber schon mancher von einem Pferd.

Daraus kann man einige Schlüsse ziehen:

  1. Um Sicherheit im Umgang mit einem Pferd zu erhalten, braucht es gut ausgebildete Schulpferde, die mit der Unsicherheit eines Anfängers in der Kunst des Reitens vertraut sind.
  2. Man muss wissen, dass Schulpferde regelmäßig durch einen erfahrenen Reiter betreut werden müssen, der die Konsequenzen der Anfängerfehler auf das Pferd korrigiert, der es auch mal richtig fordert in seinem Bewegungsdrang und darauf achtet, dass es gesund ernährt und artgemäß gehalten wird. Dieser Korrekturberit ist nötig, damit das Schulpferd motiviert arbeitet.
  3. Als Herdentier muss es auch immer wieder auf seine untergeordnete Position in der Mensch-Tier-Hierarchie verpflichtet werden. Es muss also ganz einfach gehorsam sein.
  4. Ein Pferd ist ein Fluchttier. Das bedeutet, dass es austreten oder ausbrechen kann, wenn es in irgendeiner Weise erschreckt oder falsch behandelt wird und dabei möglicherweise enorme Schäden anrichten.

Abgrenzung zwischen Pferdehaftpflicht und Schupferdehaftpflicht

Jeder Pferdehalter hofft, niemals in diese Situation zu geraten, dass sein Pferd einem dritten einen Schaden zufügt und er seine Pferdehaftpflicht in Anspruch nehmen muss. Doch bei der Abgrenzung zwischen Pferdehaftpflicht und Schulpferdehaftpflicht ist Vorsicht geboten. Generell für beide Pferdeversicherungen gilt immer: die Versicherungssumme kann zu gering sein, daher muss in der Pferdeversicherung eine Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro vereinbart sein. In der privaten Pferdehaftpflicht sind Schäden für fremde Reiter nicht immer mitversichert und wer eine Reitbeteiligung hat, muss explizit in den Versicherungsbedingungen vereinbart haben, dass die Versicherung im Schadensfall greift.

Generell gilt, dass die private Pferdehaftpflicht nicht gilt, wenn der Pferdehalter Einnahmen mit dem Pferd erzielt. Möchte der Pferdehalter mit seinem Pferd Gewinne erwirtschaften und es regelmäßig gegen Entgelt verleihen oder vermieten, so bedarf es einer preisgünstigen Schulpferdehaftpflicht. Im Falle einer Schulpferdeversicherung sind diese Risiken auf jeden Fall mit abgedeckt, genauso wie alle anderen abgedeckten Risiken einer normalen Pferdehaftpflichtversicherung. Besonders hervorzuheben ist jedoch, dass das Reitschülerrisiko mitversichert ist. Als Reitschüler gilt jeder, der auf einem Pferd sitzend, Anweisungen eines Reitlehrers erhält und befolgt und zwar unabhängig davon, ob der Reitlehrer dafür bezahlt wird oder nicht. Der Reitlehrer haftet in unbegrenzter Höhe für Schäden, die z.B. durch falsche Kommandos für den Reitschüler entstehen und hat dafür eine eigene Reitlehrerhaftpflicht. Die Schulpferdeversicherung bezieht sich jedoch auf Schäden an Mensch und Tier, die die gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Eigentümer des Pferdes betreffen. Mit anderen Worten, der Reitschüler kann den Eigentümer des Pferdes dann regresspflichtig machen, wenn er verletzt wird, z.B. weil das Pferd unerwartet reagiert und den Reiter abwirft, durchgeht oder auskeilt, wenn es falsch behandelt worden ist.

Man spart entschieden an der falschen Stelle, wenn der Versicherungsschutz der Praxis nicht gerecht wird und genau entscheidet, ob das Pferd in der Pferdehaftpflicht oder in der Schulpferdehaftpflicht versichert wird.

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