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Keine Freifahrt: Pferdeanhänger muss zugelassen und versichert werden

So manche hoffnungsfrohe Fahrt zum nächsten Turnier nahm für Reiter und Pferd ein abruptes und enttäuschendes Ende, weil sich bei einer Polizeikontrolle herausstellte, dass der Hänger nicht korrekt angemeldet oder versichert war. Dabei kann bei einer Kontrolle und einem anfallenden Bußgeld sogar noch von Glück im Unglück gesprochen werden – richtig unangenehm und teuer wird es für den Fahrzeughalter, wenn er mit dem Pferdeanhänger einen Unfall verursacht und sich dann herausstellt, dass die Papiere nicht korrekt ausgestellt waren.

Zulassung ist Pflicht

Gesetzlichen Ärger gilt es beim Kauf von Pferdeanhängern im Vorfeld zu vermeiden – und das ist gar nicht so schwierig. Zunächst einmal muss jeder Pferdeanhänger wie andere Fahrzeuge auch bei den örtlichen Zulassungsstellen angemeldet und mit einem amtlichen Kennzeichen versehen werden – selbst dann, wenn er nur ein oder zwei Mal pro Jahr unterwegs ist. Voraussetzung für die Anmeldung ist der Nachweis für eine abgeschlossene Haftpflichtversicherung des Pferdeanhängers. Des weiteren müssen die Besitzer ihren Personalausweis, ein TÜV-Gutachten und den Fahrzeugbrief zur Zulassungsstelle mitnehmen. Wer seinen Pferdeanhänger gewerblich nutzen möchte, ist zudem verpflichtet, einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Bei privater Nutzung wird die Zulassungsstelle gewählt, die für den Wohnort zuständig ist; bei gewerblicher Nutzung ist der Firmensitz ausschlaggebend für die Wahl der Zulassungsstelle.

Grünes oder schwarzes Kennzeichen?

Vor dem Gang zur Zulassungsstelle muss zunächst die Frage geklärt werden, ob der Anhänger ein grünes oder ein schwarzes Kennzeichen bekommen soll. Beide Kennzeichen haben ihre Vor- und Nachteile. Für die Lösung dieses Problems muss sich der Besitzer darüber klar werden, was er genau mit seinem Pferdeanhänger in Zukunft tun und lassen möchte.

Grüne Kennzeichen werden für steuerbefreite Fahrzeuge ausgestellt – dazu gehören unter anderem landwirtschaftliche Fahrzeuge, Schaustellerfahrzeuge, Kräne und eben auch Sportgeräte-Anhänger für Boote, Segelflugzeuge und Turnierpferde. Diese Fahrzeuge werden jedoch nicht von PKWs, sondern von Zugfahrzeugen gezogen, die wiederum höher besteuert werden. So wird das grüne Kennzeichen beispielsweise verwehrt, wenn das Zugfahrzeug ein normal besteuerter Kombi ist. Auch darf der Anhänger ausschließlich für Turnierfahrten und den Pferdetransport genutzt werden.

Für gewerbliche Anhänger besteht eine recht kuriose Sonderregelung: Verpflichtet der Halter sich dazu, im so genannten „Spannungs- und Verteidigungsfall“, sprich: im drohenden oder akuten Krieg, sein Fahrzeug den Streitkräften zu überlassen, kann er ebenfalls von der Steuer für den Pferdeanhänger befreit werden.

Eine größere Freiheit genießen Fahrzeughalter, die ihren Pferdeanhänger mit einem schwarzen Kennzeichen ausstatten – allerdings gibt es hierfür keine Steuerbefreiung. Der eindeutige Vorteil vor allem für private Nutzer besteht jedoch darin, dass der Halter mit seinem Pferdeanhänger auch andere Güter transportieren oder ihn für einen Umzug einsetzen darf. Wie hoch die Steuergebühren ausfallen, hängt vom zulässigen Gesamtgewicht des Hängers ab.

Keine glasklare Regelung gibt es für die Frage, ob mit dem grünen Kennzeichen Futter für die Tiere transportiert werden darf. Im Falle eines Falles – etwa wenn während eines mehrtägigen Turniers Spezialfutter besorgt werden muss - sollte der Halter des steuerbefreiten Pferdeanhängers sicherheitshalber bei der zuständigen Zulassungsstelle nachfragen.

Umfassender Versicherungsschutz ist empfehlenswert

Fordern Sie sich ein Angebot zur Pferdeanhängerversicherung an. Eine Pferdeanhängerversicherung für den Pferdeanhänger ist wie bei allen anderen Fahrzeugen unabdingbar. Wie bereits erwähnt kann der Anhänger erst dann amtlich zugelassen werden, wenn eine Haftpflichtversicherung für den Hänger abgeschlossen wurde. Überdies ist eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung empfehlenswert, da diese das eigene Fahrzeug gegen anfallende Schäden – beispielsweise bei einem Zusammenstoß – finanziell absichert; auch sollte eine Insassen-Unfallversicherung inklusive Schutzbrief abgeschlossen werden. Bei diesen Überlegungen muss immer bedacht werden, dass die Fahrten mit dem schweren Anhänger für die meisten Pferdebesitzer eine Ausnahme darstellen und sich die nötige Routine im Umgang mit dem schweren Gefährt erst nach Jahren einstellt. Außerdem spielen die Aufregung angesichts des bevorstehenden Turniers und das Bewusstsein, kostbarste und lieb gewonnene Fracht mit sich zu führen, keine unerhebliche Rolle beim Fahrverhalten. Ein Schutzbrief gibt die beruhigende Garantie, dass Fahrer und Familie im Falle eines Unglücks vom Unfallort aufgelesen und nach Hause transportiert werden – ein bei Turnierfahrten nicht unwichtiger Sicherheitsfaktor.  Bettina Belitz

Pferdeanhängerversicherung

  • Freie Wahl: Haftpflicht in Kombination mit Voll- oder Teilkasko
  • Deckungssumme von pauschal 100 Mio. Euro
  • Günstigen Beiträge für schwarze und grüne Kennzeichen
  • Pferdeanhänger zur privaten Nutzung komplett versichert
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Autor/in: Anja Tylkowski
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