Vom kleinen Chihuahua bis zum hünenhaften Irischen Wolfshund – früher oder später muss jeder Hund zum Tierarzt. Das kostet Nerven, nicht nur bei Ihrem Hund, sondern auch bei Ihnen. Damit Ihnen angesichts der Rechnungen für die Behandlung nicht erneut der Schreck durch die Glieder fährt, unterstützt Sie eine Hundekrankenversicherung bei der Abrechnung mit dem Tierarzt.
Durch die regelmäßigen Beiträge sind Sie im Schadensfall gegen hohe Kosten abgesichert und können Ihre Aufmerksamkeit ganz auf Ihren treuen Begleiter richten. Bei der Abrechnung haben Sie meist die Wahl zwischen zwei Zahlungsweisen: der Zahlung in Vorleistung und der Direktabrechnung. Wir erklären Ihnen, was Sie bei der Abrechnung mit dem Tierarzt beachten müssen!
Niemand wünscht es sich, aber manchmal passiert das Unglück doch: Ihr Hund wird krank oder erleidet einen Unfall und der Weg zum Tierarzt ist unumgänglich. Mit einer Hundekrankenversicherung stehen Sie dabei finanziell schon auf der sicheren Seite. Dennoch muss am Ende der Behandlung die Rechnung bezahlt werden, für eine komplizierte Operation ebenso wie für die jährliche Impfung. Wenn Sie eine Hundekrankenversicherung abgeschlossen haben, kann die Abrechnung mit dem Tierarzt unterschiedlich erfolgen:
Welche Variante für Sie in Frage kommt, hängt von dem Tarif ab, den Sie mit der Versicherung abgeschlossen haben. Ist eine Direktabrechnung in Ihrer Hundekrankenversicherung nicht vorgesehen, bezahlen Sie die Rechnung in Vorleistung. Sobald Sie dann alle erforderlichen Unterlagen bei der Versicherung eingereicht haben, werden Ihnen die Kosten erstattet.
Die direkte Abrechnung zwischen der Versicherung und dem Tierarzt ist für Sie dabei in vielen Fällen von Vorteil. Besonders bei Operationen und langwierigen Behandlungen können die Kosten in die Höhe schnellen. Bei einer Direktabrechnung müssen Sie dafür nicht in Vorleistung gehen, ersparen sich den Papierkram und können sich ganz der Pflege Ihres geliebten Hundes widmen. Auf diesem direkten Weg werden zudem alle nötigen Informationen unmittelbar an die Versicherung übermittelt, sodass die Abrechnung rasch erledigt ist.
Ob bei einer Hundekrankenversicherung eine Direktabrechnung mit dem Tierarzt möglich ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab:
Ist im Vertrag Ihrer Hundeversicherung die Möglichkeit einer direkten Abrechnung vereinbart, dann schließen Sie mit dem Tierarzt eine Abtretungserklärung. Diese wird dann von der Praxis mit den entsprechenden Rechnungsunterlagen an die Versicherungsgesellschaft geschickt. Eine Vorleistung Ihrerseits ist nicht nötig. Voraussetzung ist natürlich, dass die Praxis mit dieser Art der Abrechnung einverstanden ist. Am besten klären Sie das schon im Vorfeld der Behandlung mit Ihrem Tierarzt ab.
Selbstverständlich können nur Leistungen direkt zwischen Tierarzt und Versicherung abgerechnet werden, die auch im Tarifvertrag zwischen Ihnen und der Versicherung festgeschrieben sind. Leistungen, die nicht mit der Hundekrankenversicherung abgedeckt sind, müssen dementsprechend von Ihnen selbst beim Tierarzt bezahlt werden. Dazu gehören unter anderem Krankheiten, die schon vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags bestanden, oder die Korrektur von Zahn- und Kieferanomalien.
Wir wollen nur das Beste für Ihren Hund. Daher müssen Behandlungen beim Tierarzt bestimmte Kriterien erfüllen, die das Wohl Ihres Tieres sicherstellen. Im Krankheitsfall oder bei der Operation nach einem Unfall müssen die medizinischen Maßnahmen daher dem aktuellen und allgemein anerkannten Stand der Veterinärmedizin in Deutschland entsprechen. Außerdem muss jede Behandlung medizinisch notwendig, zweckmäßig und verhältnismäßig sein.
Wenn Sie sich für die Direktabrechnung mit dem Tierarzt entschieden haben und diese auch in Ihrer Hundekrankenversicherung enthalten ist, gibt es für einen reibungslosen Ablauf nur noch wenig zu beachten. Zum einen müssen Sie die Abtretungserklärung mit dem Tierarzt ordnungsgemäß ausfüllen. Wichtig ist dabei, dass bei der Erklärung auch Ihre Vertragsnummer angegeben ist, so dass die Rechnungen einfacher und direkt von der Versicherung zugeordnet werden können.
Zum anderen werden für manche Behandlungen von der Versicherung nur Zuschüsse geboten, zum Beispiel für Chip-Kosten. In diesem Fall muss der Rest der Rechnung natürlich von Ihnen selbst bezahlt werden. Auch bei einer Hundekrankenversicherung mit Selbstbeteiligung gilt diese Regelung.
Mit der Hundekrankenversicherung der Gothaer Versicherung ist Ihr vierbeiniger Liebling rundum versorgt. Mit unseren unterschiedlichen Tarifen bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihren Hund ganz nach Ihren Wünschen abzusichern. Wir übernehmen alle tierärztlichen Maßnahmen, die zu einer Diagnose und deren Behandlung führen – im Premium-Tarif sogar ohne eine Höchstgrenze für die Leistungen. Erfahren Sie hier mehr über die Hundekrankenversicherung und deren Nutzen.
Hunde schenken uns über viele Jahre ihre bedingungslose Liebe und vertrauen darauf, dass wir uns um sie kümmern. Die Verantwortung für ihre Gesundheit liegt bei uns. Leider sind Hunde für viele Schädlinge und Krankheiten anfällig, vom Zeckenbiss bis zum Tumor. Die Kosten für eine Behandlung oder Operation beim Tierarzt sind häufig sehr hoch. Eine Hundekrankenversicherung hilft Ihnen dabei, die Abrechnung mit dem Tierarzt zügig zu erledigen, ohne dass Sie dabei einen finanziellen Schaden erleiden.
Die Versicherung ermöglicht es Ihnen, sich mit einem festen, regelmäßigen Beitrag für den Unglücksfall abzusichern. Der Beitrag orientiert sich dabei an Rasse und Alter des Hundes, der Vertragslaufzeit und dem gewählten Tarif. Steht eine Behandlung beim Tierarzt an, müssen Sie die Rechnung nicht mehr fürchten – die Versicherung übernimmt entweder die direkte Abrechnung oder erstattet Ihnen schnell die Kosten. Wir beraten Sie gern zu unseren Tarifen und erstellen Ihnen ein perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot!