Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Der Hund ist der beste Freund des Menschen. Aber trotzdem bleibt er ein Tier und Tiere folgen ihren Instinkten. Das macht den Hund für uns in vielen Situationen unberechenbar. Ob Bissverletzung, Unfall oder nur ein Sachschaden: Die Folgekosten eines Unglücks können schnell in die Höhe steigen.
Damit im Schadensfall alle beteiligten Personen gut abgesichert sind, schreiben einige Bundesländer inzwischen eine allgemeine Hundehaftpflicht vor. Pflicht ist die Haftpflicht zwar nicht in jedem Bundesland, in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie aber überall eine entsprechende Versicherung abschließen. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick, wo es Pflicht ist, den Hund zu versichern, und was Sie dabei beachten müssen!
Inhaltsverzeichnis
- Ist es Pflicht meinen Hund zu versichern?
- In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
- Wo ist die Hundehaftpflicht keine allgemeine Pflicht?
- Die Hundehaftpflicht ist nicht überall Pflicht, aber immer wichtig
- Welche Schäden umfasst eine Hundehaftpflicht?
- Wie teuer ist eine Hundehaftpflicht?
- FAQ
In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?
Eine Haftpflicht für Hunde ist nicht nur bei energischen Hunden wie Border Collies oder Huskys angeraten. Schließlich machen auch klassische Couch Potatoes wie die Englische Bulldogge mal was kaputt – und wenn es nur ein Sofakissen ist. Den Hund für den Schadensfall zu versichern, ist also absolut sinnvoll. Dennoch ist in Deutschland die Hundehaftpflicht nicht überall Pflicht. Stattdessen entscheidet jedes Bundesland eigenständig, welche Regelungen es dem Hundehalter auferlegt. Die allgemeine Hundehaftpflicht gilt bislang nur in diesen Bundesländern:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Hier muss der Hundehalter eine Hundehaftpflicht nachweisen, sodass im Schadensfall die Dinge schnell geklärt werden können.
Wo ist die Hundehaftpflicht keine allgemeine Pflicht?
Andere Bundesländer verpflichten nur die Hundehalter von Listenhunden zu einer Hundehaftpflicht. Dazu zählen von den Behörden als gefährlich eingestufte Hunde, die entweder bestimmten Rassen wie Pitbull Terrier, Mastiff oder Rottweiler angehören oder bereits als aggressiv aufgefallen sind. In diesen Bundesländern ist für einige Hunderassen die Hundehaftpflicht daher Pflicht:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Brandenburg
- Bremen
- Hessen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland Pfalz
- Saarland
- Sachsen
Einzig in Mecklenburg-Vorpommern besteht im Moment keinerlei Verpflichtung dazu, den Hund versichern zu lassen.
Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht
Hundehaftpflicht nur für bestimmte Hunderassen Pflicht
Keine Hundehaftpflicht Pflicht
Die Hundehaftpflicht ist nicht überall Pflicht, aber immer wichtig
Selbst wenn Sie Ihren Hund vorbildlich an der Leine führen und stets aufmerksam sind, kann er noch immer eine Gefahr für seine Umwelt darstellen. Wenn plötzlich ein Kaninchen über den Weg hoppelt oder der Hund einen Ball erspäht, ist oft kein Halten mehr. Der Hund reagiert und reißt sich von der Leine los. Dabei können schnell auch Unbeteiligte zu Schaden kommen, wenn er einen Fahrradfahrer zu Sturz bringt oder sogar einen Verkehrsunfall verursacht.
Ein Blechschaden ist dabei nur ein kleines Übel, im schlimmsten Fall werden auch Menschen verletzt. Daraus können sich weitere Folgenkosten ergeben, wenn einer der Verletzten einen wichtigen Geschäftstermin verpasst und Vermögensschäden geltend macht. Der Hundehalter haftet für seinen Hund und muss mit seinem privaten Vermögen die Schäden ersetzen. Aus diesem Grund sollte jeder Hundehalter eine Hundehaftpflicht besitzen, auch wenn diese keine gesetzliche Pflicht ist.
Welche Schäden umfasst eine Hundehaftpflicht?
Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung aller Personen -, Sach- und Vermögensschäden, die der Hund verursacht. Außerdem wehrt die Hundeversicherung unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt damit einen Teil der Rechtsschutzversicherung, den sogenannten passiven Rechtsschutz. Besonders wenn Personen verletzt werden, können die Schäden in die Millionenhöhe reichen. Ob Pflicht oder nicht – mit einer Hundehaftpflichtversicherung sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite.
Die Hundehaftpflicht reguliert nicht nur größere Schäden, sondern kommt auch für kleine Beschädigungen auf. Daher sollte eine Hundehaftpflicht für jeden Pflicht sein, der mit seinem Hund zur Miete wohnt. Jeder Hundebesitzer weiß: Auch gut erzogene Hunde machen ab und an Unsinn und zerkratzen Türen oder kauen auf Dingen herum. Eine gute Hundehaftpflicht deckt auch Mietsachschäden ab.