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Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Der Hund ist der beste Freund des Menschen. Aber trotzdem bleibt er ein Tier und Tiere folgen ihren Instinkten. Das macht den Hund für uns in vielen Situationen unberechenbar. Ob Bissverletzung, Unfall oder nur ein Sachschaden: Die Folgekosten eines Unglücks können schnell in die Höhe steigen.

Damit im Schadensfall alle beteiligten Personen gut abgesichert sind, schreiben einige Bundesländer inzwischen eine allgemeine Hundehaftpflicht vor. Pflicht ist die Haftpflicht zwar nicht in jedem Bundesland, in Ihrem eigenen Interesse sollten Sie aber überall eine entsprechende Versicherung abschließen. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick, wo es Pflicht ist, den Hund zu versichern, und was Sie dabei beachten müssen!

In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

Eine Haftpflicht für Hunde ist nicht nur bei energischen Hunden wie Border Collies oder Huskys angeraten. Schließlich machen auch klassische Couch Potatoes wie die Englische Bulldogge mal was kaputt – und wenn es nur ein Sofakissen ist. Den Hund für den Schadensfall zu versichern, ist also absolut sinnvoll. Dennoch ist in Deutschland die Hundehaftpflicht nicht überall Pflicht. Stattdessen entscheidet jedes Bundesland eigenständig, welche Regelungen es dem Hundehalter auferlegt. Die allgemeine Hundehaftpflicht gilt bislang nur in diesen Bundesländern:

  • Berlin
  • Hamburg
  • Niedersachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Hier muss der Hundehalter eine Hundehaftpflicht nachweisen, sodass im Schadensfall die Dinge schnell geklärt werden können.

Wo ist die Hundehaftpflicht keine allgemeine Pflicht?

Andere Bundesländer verpflichten nur die Hundehalter von Listenhunden zu einer Hundehaftpflicht. Dazu zählen von den Behörden als gefährlich eingestufte Hunde, die entweder bestimmten Rassen wie Pitbull Terrier, Mastiff oder Rottweiler angehören oder bereits als aggressiv aufgefallen sind. In diesen Bundesländern ist für einige Hunderassen die Hundehaftpflicht daher Pflicht:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Hessen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen

Einzig in Mecklenburg-Vorpommern besteht im Moment keinerlei Verpflichtung dazu, den Hund versichern zu lassen.

 Hundehaftpflicht für alle Hunde Pflicht

 Hundehaftpflicht nur für bestimmte Hunderassen Pflicht

 Keine Hundehaftpflicht Pflicht

Die Hundehaftpflicht ist nicht überall Pflicht, aber immer wichtig

Selbst wenn Sie Ihren Hund vorbildlich an der Leine führen und stets aufmerksam sind, kann er noch immer eine Gefahr für seine Umwelt darstellen. Wenn plötzlich ein Kaninchen über den Weg hoppelt oder der Hund einen Ball erspäht, ist oft kein Halten mehr. Der Hund reagiert und reißt sich von der Leine los. Dabei können schnell auch Unbeteiligte zu Schaden kommen, wenn er einen Fahrradfahrer zu Sturz bringt oder sogar einen Verkehrsunfall verursacht.

Ein Blechschaden ist dabei nur ein kleines Übel, im schlimmsten Fall werden auch Menschen verletzt. Daraus können sich weitere Folgenkosten ergeben, wenn einer der Verletzten einen wichtigen Geschäftstermin verpasst und Vermögensschäden geltend macht. Der Hundehalter haftet für seinen Hund und muss mit seinem privaten Vermögen die Schäden ersetzen. Aus diesem Grund sollte jeder Hundehalter eine Hundehaftpflicht besitzen, auch wenn diese keine gesetzliche Pflicht ist.

Welche Schäden umfasst eine Hundehaftpflicht?

Die Hundehaftpflichtversicherung übernimmt die Regulierung aller Personen -, Sach- und Vermögensschäden, die der Hund verursacht. Außerdem wehrt die Hundeversicherung unberechtigte Ansprüche ab und übernimmt damit einen Teil der Rechtsschutzversicherung, den sogenannten passiven Rechtsschutz. Besonders wenn Personen verletzt werden, können die Schäden in die Millionenhöhe reichen. Ob Pflicht oder nicht – mit einer Hundehaftpflichtversicherung sind Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite.

Die Hundehaftpflicht reguliert nicht nur größere Schäden, sondern kommt auch für kleine Beschädigungen auf. Daher sollte eine Hundehaftpflicht für jeden Pflicht sein, der mit seinem Hund zur Miete wohnt. Jeder Hundebesitzer weiß: Auch gut erzogene Hunde machen ab und an Unsinn und zerkratzen Türen oder kauen auf Dingen herum. Eine gute Hundehaftpflicht deckt auch Mietsachschäden ab.

 

Wie teuer ist eine Hundehaftpflicht?

Die gute Nachricht vorab: Eine Hundehaftpflicht ist gar nicht teuer. Bereits für unter fünf Euro pro Monat können Sie die Versicherung abschließen. Der Beitrag einer Hundehaftpflicht richtet sich dabei nach der gewünschten Deckungssumme und dem Ein- oder Ausschluss einer Selbstbeteiligung im Schadensfall. Eine seriöse Hundeversicherung unterscheidet bei der Wahl der Prämie nicht in erster Linie nach der Rasse des Hundes. Für Kampfhunde ist die Hundehaftpflicht manchmal teurer, manche Gesellschaften versichern diese Rassen auch gar nicht mehr. Wer eine Hundehaftpflicht für seinen Hund abschließt, der sollte vorher den Umfang des Versicherungsschutzes gut prüfen.

Für Hundebesitzer eines Rüden sollte auch der ungewollte Deckakt Teil des Versicherungsschutzes sein. Deckt der Rüde ohne Einwilligung des anderen Hundehalters eine läufige Hündin, dann kommt der Halter des Rüden für alle Folgekosten auf. Dazu zählen die Arztkosten, die Aufzucht der Welpen oder gegebenenfalls ein Trächtigkeitsabbruch. Wenn Sie Ihren Rüden nicht kastrieren möchten, ist eine Hundehaftpflicht für Sie Pflicht, um die teuren Folgekosten einer Deckung auszuschließen.

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  • Welpen bis 12 Monate kostenfrei mitversichert
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Wir helfen gern bei allen Fragen zur Hundehaftpflicht!

Die Hundehaftpflicht ist nicht überall Pflicht und je nach Bundesland gibt es zudem noch unterschiedliche Vorgaben, was die Deckungssumme bei Personen-, Sach- und anderen Schäden angeht. Wir kennen uns gut aus und helfen Ihnen dabei, die Anforderungen zu durchschauen. Auch wenn in Ihrem Wohnort die Hundehaftpflicht nicht vorgeschrieben ist, raten wir Ihnen dazu. Denn obwohl die Notwendigkeit einer Hundehaftpflicht klar auf der Hand liegt, hat nur jeder zweite Hundehalter einen Versicherungsschutz.

Dabei ist die Hundehaftpflicht ebenso wichtig wie die Hundekrankenversicherung. Beide Versicherungen schützen nicht nur Sie vor hohen Kosten, sondern helfen im Notfall auch Ihrem vierbeinigen Liebling. Wählen Sie zusätzlich noch eine Hundevollkaskoversicherung, sind Sie bei jedem Risiko gut abgesichert. Entdecken Sie hier unsere Hundeversicherungen im Überblick. Wir helfen Ihnen gern bei allen Fragen weiter und freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen!

FAQ

In Bundesländern, wo die Hundehaftpflichtversicherung allgemeine Pflicht ist, gilt sie auch für alle Hunde, egal ob es sich um einen Chihuahua oder eine Dänische Dogge handelt. Ist die Haftpflicht allerdings nur für bestimmte Rassen Vorschrift, dann sind Sie nicht gesetzlich verpflichtet, für andere Hunde eine Haftpflicht abzuschließen. Häufig sind Hunde, die für besondere Tätigkeiten ausgebildet sind, aber von der Auflage befreit. Dazu gehören unter anderem Diensthunde von Bundes- und Landesbehörden, Hunde im Rettungsdienst und Katastrophenschutz sowie Blindenhunde.

Eine gute Gesellschaft übernimmt in der Übergangszeit auch die Haftpflichtversicherung von Welpen. Daher sind Jungtiere häufig bis zu einem gewissen Alter über ihre Mutter mitversichert. Meistens gilt der beitragsfreie Versicherungsschutz für Welpen für ein Jahr. Wenn die Versicherung Welpen nicht einschließt, sollten die jungen Tiere eine eigene Hundehaftpflicht erhalten. Pflicht ist diese wiederum in den genannten Bundesländern und für bestimmte Hunderassen.

Tipp: Wussten Sie schon, dass Sie bei uns für Welpen bereits ab dem zweiten Lebensmonat eine Hundekrankenversicherung abschließen können?

Bei Listenhunden gilt in vielen Bundesländern eine verschärfte Regelung der Hundehaftpflicht, die beinahe überall Pflicht ist. Als Listenhunde gelten Hunderassen, die vom Gesetz als gefährliche oder potenziell gefährliche Hunde eingestuft werden. Dazu zählen unter anderem Pitbull Terrier, Mastiff, Tosa und Rottweiler. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Hund als Listenhund angesehen wird, können Sie bei der zuständigen Behörde Ihrer Stadt genauere Informationen erhalten. Durch das höhere Risiko bietet nicht jede Versicherung eine Hundehaftpflicht für Listenhunde an. Häufig besteht aber die Möglichkeit einer erweiterten Deckungsvariante, um einen Versicherungsschutz zu bekommen.

Wer mit seinem Hund einen Hundekurs besucht, der ist ebenfalls zum Abschluss einer Hundehaftpflicht verpflichtet. Denn gerade hier befinden sich oft junge Hunde, die noch unberechenbar sind und gerade erst lernen, an der Leine zu laufen. Für viele Hundeschulen, Kurse und Trainingsplätze ist eine Hundehaftpflicht – unabhängig von der Hunderasse – daher Voraussetzung.

Nicht mit jeder Hundehaftpflicht ist auch die Leine Pflicht. Bei manchen Versicherungsgesellschaften besteht ein Leinenzwang, der auch unbedingt eingehalten werden sollte. Wird die Leine trotz vorgeschriebener Regelung abgenommen, riskiert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz. Für einige Rassen, besonders für Listenhunde, gilt bereits ein gesetzlicher Zwang für Leine und Maulkorb. Daran orientieren sich viele Versicherer und nehmen diese Pflicht auch in ihre Hundehaftpflicht auf. Bei uns erhalten Sie allerdings einen Versicherungsschutz, der auch ohne Leinenzwang greift.

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Autor/in: Anja Tylkowski
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