Das schwere Kutschenunglück vom Samstagnachmittag (11.10.2014) ist leider das "Lehrbuchbeispiel" aus dem Versicherungsvertrieb für die Notwendigkeit einer Kutschenhaftpflicht.
Hintergrund: in Hennef kam es zu einem schweren Unfall einer Kutsche, bei dem 8 Frauen zum Teil schwer verletzt wurden. Zwei von ihnen sind schwanger. Es handelte sich um eine Kremserfahrt zum Betriebsausflug einer Physiotherapiepraxis.
Dann ging vermutlich alles ganz schnell: die Pferde sind durchgegangen, die Kutscherin konnte die Pferde nicht mehr kontrollieren oder bremsen. Die Kutsche kam vom Weg ab und überschlägt sich. Die Frauen werden aus der Kutsche geschleudert oder unter ihr eingeklemmt.
Ein Großeinsatz an Rettungsdienst, Feuerwehr und freiwilligen Helfern machte es möglich, dass die verletzen Frauen in die Krankenhäuser kamen. Auf dem Flug im Helikopter konnten die Ärzte sehen, dass keines der Babys schwere Verletzungen davongetragen hat.
Wir hoffen, dass alle Frauen genesen werden - aber aus unserer Beraterpflicht heraus appellieren wir an dieser Stelle an die Notwendigkeiten einer Kutschenhaftpflicht! Man sieht an diesem Beispiel: es werden immer Dritte geschädigt und das Schicksal kann hart sein. Es wäre nicht fair, wenn durch eine fehlende Versicherung die Geschädigten keine Entschädigung erhalten.