Die Hundehaftpflicht - Versicherung kommt allgemein für alle Schäden auf, die der eigene Hund bei anderen Personen oder an den Besitztümern anderer Personen verursacht. Allerdings sind die Versicherungsverträge manchmal so gestaltet, dass die Hundehaftplficht in einigen Fällen nicht greift. Diese Vereinbarungen im Vertrag können dann ein Stolperstein sein, sollte es zum Ernstfall kommen. Einer dieser Stolpersteine ist der Leinenzwang.
Einige Versicherungen schreiben in ihrem Vertrag über die Hundehaftpflicht den Leinenzwang für den Hund vor. Auf gut Deutsch ausgedrückt bedeutet das: war der Hund nicht angeleint als er den Schaden verursacht hat, ist die Versicherung nicht in der Pflicht für den Schaden aufzukommen. Nur wenn der Hund im Zeitraum der Schadensverursachung ordnungsgemäß angeleint war, bezahlt die Versicherung.
Aus diesem Grund sollte beim Abschluss einer Hundehaftplficht sehr genau auf die Details des Vertrags geachtet werden. Idealerweise sollte ein Vertrag gewählt werden, der keinen Leinenzwang vorschreibt - auch wenn diese Verträge manchmal unwesentlich teurer sind als die Versicherungsverträge mit Leinenzwang. Ein ständiger Leinenzwang ist sowohl für das Tier als auch für seinen Besitzer sehr einengend - so können zum Beispiel keine Hundewiesen benutzt werden, auf denen die Hunde ja explizit frei laufen können und sollen.
Ein Versicherungsvertrag ohne Leinenzwang erleichtert den Alltag ungemein und im Ernstfall ist der Hundehalter auf der sicheren Seite - der Versicherungsgeber wird den Schaden bezahlen, ganz egal ob der Hund angeleint war oder nicht. Gerade bei größeren Schadenssummen kann es wirklich problematisch und finanziell belastend werden, wenn die Versicherung nicht zahlt. Aus diesem Grund kann nur empfohlen werden auf Nummer Sicher zu gehen und eine Hundehaftpflicht ohne Leinenzwang auszuwählen.
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