Bisher haben viele Vermieter in Ihren Mietverträgen Klauseln über ein generelles Haltungsverbot von Hunden und Katzen in ihren Mietwohnungen vereinbart.
Ein Mieter aus Gelsenkirchen wollte sich trotzdem einen kleinen Mischlingshund in der Wohnung halten und hat nun gegen dieses Verbot geklagt und Recht bekommen.
Der Gerichtshof in Karlsruhe hat den Vorgang genau geprüft und entschieden, dass Klauseln gegen ein Hunde- und Katzenverbot in Mietwohnungen unwirksam sind.
Die Mieter werden durch diese Klauseln unangemessen benachteiligt.
Es ist jedoch immer eine Einzelfallprüfung erforderlich, da die Interessen und Belange anderer Mietparteien und Hausbewohner mit einbezogen werden müssen.